Komplementäre Therapieformen für Ihren Liebling

Kontakt zur mobilen Tierheilpraxis

Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter,

wenn Sie einen Behandlungstermin vereinbaren möchten oder sonst ein Anliegen haben, schreiben Sie mir bitte gerne eine E-Mail an die info@komplementhera.de oder rufen mich an, vielen Dank und bis bald !

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Praxisinformationen KomplemenThera

Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter, Tierheilpraktiker (THP) arbeiten grundlegend anders als Tierärzte, der individuelle Aufwand speziell für Ihr Tier ist meist deutlich höher.

Zu Ihrer Information weise ich daher auf ein paar wichtige Punkte meiner Praxisführung hin.

 

Termine und Absagen:

  • Wir vereinbaren Behandlungstermine gemeinsam telefonisch oder über E-Mail. Ich versende eine Terminbestätigung, bei der ich für die erste Behandlung einen Behandlungsvertrag mit der notwendigen Datenschutzerklärung mitschicke. Wenn Sie das vor dem Termin ausfüllen, haben wir am Termin mehr Zeit für Ihren Liebling. Klären Sie bitte auch mit anderen Behandelnden, Tierärzten usw., ob Sie Informationen derer weitergeben dürfen (z.B. Blutbilder, Röntgen). Bitte geben Sie auch Lebensnummer, Chipnummer etc. an. Bitte machen Sie eine Kopie/Foto des Impfpasses. Bei Pferden benötige ich die Angabe, ob es sich im einer Schlachttier handelt. Oft wenden Sie sich mit einer bestimmten Vorgeschichte an mich, die die weitere Behandlung beeinflusst. Bitte geben Sie daher die Vorgeschichte so genau wie möglich an.
  • Terminabsagen: Einen Behandlungstermin kann ich nur einmal vergeben. Im Gegensatz zu einem Tierarzt oder einer Tierklinik habe ich meist keine Behandlungstouren mit vielen Patienten. Ein nicht kurzfristig abgesagter Termin bedeutet daher Verdienstausfall.

Daher, bitte sagen Sie Termine ggf. spätestens 24 h vorher ab!

 

Behandlung und Beratung:

  • Eine erste Untersuchung und Behandlung nehmen einige Zeit in Anspruch. Folgebehandlungen sind meist weniger zeitintensiv.
  • Manuelle Behandlungen dauern i.d.R. eineinhalb bis zwei Stunden. Bitte planen Sie Ihre Zeit entsprechend ein. Es kann vorkommen, dass eine Therapie kürzer ist.
  • In den seltensten Fällen ist nur eine einzige Behandlung notwendig. Meist erfordern chronische Erkrankungen eine häufigere Behandlung. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein.
  • Unterstützend schlage ich Ihnen ggf. die Anwendung von z.B. Phytotherapie, Mykotherapie, die Anwendung von Therapiegeräten oder dergl. vor.
  • Chinesische Kräuter(-mischungen) sind apothekenpflichtig. Ich erstelle daher das Rezept für Ihr Tier. Die Lieferung und Abrechnung erfolgten durch die Apotheke. Westliche Kräuter mit Ausnahme von individuellen Mischungen können meist selbst bestellt werden. Die Erstellung eines individuellen Rezeptes ist zeitaufwendig. Daher muss ich diesen Arbeitsaufwand ggf. separat in Rechnung stellen.
  • Gemäß den Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes weise ich darauf hin, dass es sich bei den vorgestellten und angewendeten Methoden teils um Verfahren der alternativen Medizin handelt, die wissenschaftlich umstritten und schulmedizinisch nicht anerkannt sind.
  • Auch telefonische Beratungen können in Rechnung gestellt werden.

Zahlung:

  • Bitte beachten Sie, dass die Zahlung immer direkt nach der Behandlung fällig ist.
  • Ich akzeptiere Barzahlung oder Kartenzahlung. Eine Quittung oder Rechnung erhalten Sie auf Anfrage.
  • Bei Zahlung auf Rechnung (5 Tage Zahlungsfrist) fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 %, mindestens 10 € an. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Wenn Sie die Rechnung per Post wünschen, enthält die Rechnung zusätzlich einen Portoanteil. Ausnahmen sind Fremdleistungen, z.B. Laboranalysen.
  • Bei Verzug der Zahlung nach Rechnung sind Sie nach den gesetzlichen Regelungen nach dem Ablauf des ersten Zahlungstermins auch ohne Mahnung in Verzug.
  • Für die Rezeptierung von Kräutermischungen kann eine Bearbeitungsgebühr von mir erhoben werden, die von der Art des Rezeptes und dem Zeitaufwand abhängt. Die Lieferung und Abrechnung erfolgen durch die Apotheke selbst.
  • Für THP gibt es keine feste Gebührenordnung wie für Tierärzte. Meine Arbeit ist nach den gesetzlichen Regelungen eine zahlungspflichtige Dienstleistung, nach Zeitaufwand berechnet. Fahrkosten sind außer bei sehr großen Entfernungen bereits enthalten. Alternativ können die Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte, 2-facher Satz berechnet werden, wenn es sich um analoge Leistungen handelt.

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